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Qualitäts-Charta der Stiftung ECAP


In Hinsicht auf Planung und Durchführung ihrer Tätigkeiten geht die Stiftung ECAP von der Überzeugung aus, dass

  • die Erwachsenen während ihrer Aus- oder Weiterbildung Anspruch auf Kontrolle und kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität der Angebote haben
  • die Kontrolle und Weiterentwicklung der Qualität die gesamte Organisation und alle darin tätigen Personen einbezieht
  • die Kontrolle und Weiterentwicklung sich auf die Prozesse und ihre Verbesserung und Verfeinerung ausrichtet und somit ein dynamischer Faktor ist, der zu keinem Zeitpunkt endgültig ist und an dem ständig weitergearbeitet wird.
Die ECAP-Regionalstellen erstellen Jahrespläne für die Weiterentwicklung der Qualität unter Berücksichtigung des Leitbildes der Stiftung und der folgenden elf Arbeitsrichtlinien:
  1. Bei der Planung unserer Tätigkeiten geht es vorrangig) um eine korrekte und explizite Analyse des Bildungsbedarfs. Die Analyse umfasst die Bedürfnisse und die Anforderungen des Zielpublikums und wird regelmässig wiederholt und überprüft.
  2. Die Bildungsprojekte beruhen auf der Bedürfnisanalyse der TeilnehmerInnen in der Vielfältigkeit ihrer Person sowie den Anforderungen der Auftraggeber, der Geldgeber und der beteiligten Partner und werden laufend überprüft und den sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst.
  3. Die Bedingungen für die Durchführung unserer Tätigkeiten werden mit allen Beteiligten „ausgehandelt“ und diskutiert.
  4. Die Informationen sind transparent, vollständig und verständlich. Wir wählen die für die Adressaten am besten geeigneten Mittel unter Berücksichtigung der sprachlichen und kulturellen Hintergründe.
  5. Wir unterstützen bildungsungewohnte Personen, ihre Erwartungen zu analysieren, ihr Potential zu verstehen, ihre Ressourcen und Fähigkeiten zu erkennen, sich beruflich zu orientieren und folglich die für ihre Ziele am besten geeigneten Angebote auswählen zu können.
  6. Die fortwährende und regelmässige Evaluation der erreichten Ziele, der Wirkungen und der Zufriedenheit der Teilnehmer dient konsequent der Verbesserung der Qualität und der Effizienz der Bildungsmassnahmen. So wenden wir in unserer Tätigkeit systematische Verfahren zur Evaluation der durchgeführten Bildungsmassnahmen an, um die erzielten Ergebnisse mit den allgemeinen Zielen der Projekte zu vergleichen.
  7. Alle MitarbeiterInnen in allen Funktionen sind in die Qualitätskontrolle und deren Weiterentwicklung eingebunden, mit dem Ziel, durch ihre Beteiligung und ihre Motivation die internen organisatorischen Prozesse zu optimieren.
  8. Die Transparenz der Tätigkeitsqualität unserer Ausbildungszentren wird erreicht durch den Beizug externer Zertifizierungsstellen und der Einhaltung der von den finanzierenden Institutionen vorgegebenen Standards.
  9. Nur durch die ständige kulturelle, methodologische und berufliche Aus- und Weiterbildung der MitarbeiternInnen ist es möglich, die Qualität der Erwachsenenbildung zu kontrollieren und weiter zu entwickeln. Diese Weiterbildung liegt im Verantwortungsbereich der Stiftung.
  10. Die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung kann nur durch fortwährende konsequente und organisierte Anstrengung in Forschung, Innovation und Experimentieren gewährleistet werden. Wir bemühen uns um Vertiefung, Diskussion und Austausch von Erfahrungen innerhalb und ausserhalb unserer Organisation.
  11. Die Organisation von Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung in einem interkulturellen Kontext erfordert eine flexible Organisation, die auf Veränderungen, unterschiedliche Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie auf einen Wandel in der Bildungsnachfrage und in den Arbeitsbedingungen rasch reagieren kann.

Zürich, den 27. November 2003